Richtlinie für die Verteilung von Mitteln aus dem Schulsozialfond der Samtgemeinde Heemsen

 

Die Samtgemeinde Heemsen gewährt ab dem 01.01.2009 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung eine bedarfsorientierte kommunale Schulbeihilfe.


§ 1 Höhe der Mittel

Die Höhe der Mittel wird jährlich durch den Schulausschuss beschlossen.


§ 2 Verwaltung der Mittel

Die Gesamtmittel werden anhand der Anzahl der Kinder in den Grundschulen (Stich-tag 01.09. des Vorjahres) aufgeteilt. Der anteilige Betrag wird komplett zu Jahresbe-ginn auf das Konto des jeweiligen Fördervereines der Grundschule überwiesen. Die Fördervereine der Grundschulen verwalten die Mittel. Sie werden in einem unbüro-kratischen Verfahren eingesetzt.


§ 3 Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigt sind Kinder einkommensschwacher Familien bzw. Erziehungsbe-rechtigter, die die Grundschule Drakenburg, Haßbergen und Heemsen besuchen. Die Gewährung von Leistungen ist nicht vom Erhalt öffentlicher Sozialleistungen oder dem Unterschreiten einer starr festgelegten Einkommensgrenze abhängig, dennoch sollen Kinder aus diesen Familien vornehmlich gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung ist ein Bedarf festzustellen, der aber nicht ausschließlich finan-ziell begründet sein muss.


§ 4 Verwendung der Mittel

Aus den bereitgestellten Mitteln sind Sachmittel (Hefte, Stifte, Zirkel, Tuschkasten etc.) zu beschaffen, die an Leistungsberechtigte ausgehändigt werden. Des Weiteren werden aus den bereitgestellten Mitteln Zuschüsse für Klassenfahrten, Tagesausflü-ge, Lesungen etc. gezahlt. Der Zuschuss ist jeweils vom Förderverein an die Schul-leitung auszuzahlen. Eine Auszahlung an die Leistungsberechtigten bzw. deren Er-ziehungsberechtigten erfolgt nicht. Aus den bereitgestellten Mitteln werden keine Komplettausstattungen zu Beginn des Schuljahres gekauft oder Sachmittel zu 100 % gefördert, sondern vorrangig punktuell bedarfsgerecht Hilfen geleistet.

Die Mittel aus dem Schulsozialfonds, die in dem Jahr vom Förderverein nicht für die genannten Zwecke verwendet werden, sind an die Samtgemeinde Heemsen zurückzuzahlen bzw. können mit dem Betrag für das darauffolgende Jahr verrechnet werden.


§ 5 Verfahren

Die Anspruchsberechtigten bzw. deren Erziehungsberechtigten oder deren Leh-rer/innen treten an die Schulleitung heran und teilen dieser den bestehenden Bedarf mit. Die Schulleitung entscheidet, ob die Person leistungsberechtigt ist und welche Sachmittel oder finanziellen Zuschüsse geleistet werden. Die Schulleitung tritt an den Förderverein heran und bittet um Auszahlung der entsprechenden Mittel. Aus daten-schutzrechtlichen Gründen werden die Daten der Anspruchsberechtigten nicht an den Förderverein weitergegeben. Der Förderverein leistet die entsprechenden Mittel an die Schulleitung. Die Schulleitung erwirbt die Sachmittel und gibt diese an die An-spruchsberechtigten weiter. Bei einer Bezuschussung von Fahrten leitet die Schullei-tung die Mittel an den/die entsprechende/n Lehrer/in weiter.


§ 6 Dokumentation

Die Fördervereine dokumentieren die Weitergabe der bereitgestellten Mittel in ei-nem Verwendungsnachweis. Die Schulleitung dokumentiert in einem Verwen-dungsnachweis entsprechend den Empfang sowie die Weitergabe der Mittel mit einer kurzen Begründung.

Die Verwendungsnachweise sind vom Förderverein sowie der Schulleitung unaufge-fordert umgehend nach Beendigung des jeweiligen Kalenderjahres der Samtge-meinde Heemsen vorzulegen.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2009 in Kraft.